NEU zum 01.01.2025: Eingangsrechnungen von Gewerbetreibenden werden gemäß gesetzlicher Regelung vom 01.01.2025 an nur noch als E-Rechnung akzeptiert. Postalische Rechnungen hingegen werden nicht mehr verarbeitet. Hieraus können auch keine Rechtsanerkennungen erfolgen.
Nicht nur freiwirtschaftliche Dienstleister sorgen für eine sinnvolle Bewirtschaftung einer Immobilie. Kommunale und überregionale Anlaufstellen der Behörden sind notwendig, um Ihre Vorhaben zu bewerkstelligen.
Wir pflegen setzen uns für Sie bei Behörden ein.