Zertifiziert

IVw Groß-Gerau GmbH ist zertifiziert

Als geprüfter Verwalter kann sich bezeichnen, wer eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) bestanden hat, dass er die für die Tätigkeit als Verwalter erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse besitzt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG). .

Volljuristen, Immobilienmakler, Fachanwälte für Immobilienrecht und geprüfte Immobilienfachwirte sind den geprüften Verwaltern gleichgestellt, § 7 ZertVerwV.

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